STELLUNGNAHME DER "AKTION AKTIVDIENST" ZUM BUNDESRAETLICHEN ENTSCHEID VOM 12. MAI ZUR ARMEE - ENTWICKLUNG 2008 - 2011
Wenn man die oben genannten bundesrätlichen Unterlagen analysiert, so muss man sich schon fragen, wie es mit der Verfassungstreue und mit den Kenntnissen der Führungsgrundsätze "Einfachheit" und "Schwergewichtsbildung" steht. Dazu nun folgendes:
- Die Verteidigung des Landes ist festgeschrieben. Das muss auch unser Fernziel sein. Zudem: die Verteidigung ist seit Jahrtausenden der ursprünglichste Auftrag aller militärischen Streitkräfte.
- Das Grab der Miliz wird durch ständige Aenderungen im Militärgefüge geschaufelt. Die Umschulung von Panzer- und Artillerieformationen zu Infanteriebataillonen stellt eine massive Aenderung dar. Die allgemeine Unsicherheit nimmt zu, und der Korpsgeist wird weiter geschwächt. Diese gelben und roten Verbände sind durchaus befähigt, einen bedeutenden Anteil sogar für verschiedene Verteidigungs - Konzepte zu erbringen. Daher: Hände weg von solchen Aktionen. Bleiben wir bei einfachen Lösungen.
- Wenn ständig um die Finanzen gerungen werden muss, so ist das zur Verfügung stehende Geld mit klarem Schwergewicht für unsere ureigensten, am 18. Mai 2003 bewilligten Bedürfnisse, einzusetzen und nicht für unnötige Auslandsengagements zu verschwenden. In diesem Zusammenhang ist der Ausrüstungsentscheid für die Reserveformationen als Fehlentscheid zu werten. Sie werden im entscheidenden Moment für das kombinierte Gefecht nicht einsatzbereit sein. Wollen wir wirklich als "Klein Moritz" gegen den Goliath kämpfen?
- Werden eigentlich neueste Kriegserfahrungen nicht mehr ausgewertet? Für das Gefecht schreit man heute mit Nachdruck nach dem schweren Feuer. Und bei uns ? Der Infanterie fehlen Panzerminenwerfer, das schwere Feuer der Panzer und der Artillerie soll reduziert werden, die Charge des Art - Waffenchefs wird entgegen allen Normen gestrichen und unsere Luftwaffe lehnt sowieso den Erdeinsatz ab.
- Es wird systematisch verschwiegen, dass aus jedem Sicherungseinsatz ein Gefecht entstehen kann. Deshalb ist der Gefechtsschulung sofort eine grössere Bedeutung zuzumessen. Und das Gefecht ist nur zu gewinnen, wenn die Grundsätze der kombinierten Gefechtsführung beherrscht werden.
Das Fazit aus diesen Ueberlegungen besteht darin, die Armee XXI in ihrer jetzigen Form zu belassen und sie auch ausrüstungs- und ausbildungsmässig zu befähigen, den Auftrag gemäss der Bundesverfassung zu erfüllen.
Wie weiter?
- Die schon mit der Armee 95 begonnene "Aufweichung" unserer Landesverteidigung mit der Bekämpfung der Traditionen und dem Schwinden des Verständnisses für die Funktion der Armee zum Zusammenhalt des Landes ist auszumerzen.
- Der Ball zu den dargestellten Korrekturen liegt nun beim Parlament. Wenn die vorschnellen Erklärungen von FDP und CVP in Rechnung gesetzt werden, schreitet die weitere Schwächung unserer Armee unaufhaltsam voran.
- Ein Referendum ist nicht mehr möglich. Daher wird man sich überlegen müssen, ob eine Teilrevisison der Bundesverfassung für die Art. 58 - 60 und 185 gemäss Art. 139 ins Auge zu fassen wäre - mit einer interpretationsstrengeren Fassung.
AKTION AKTIVDIENST
Der Präsident sig. Div. a. D. H. Wächter
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