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| Es ist erstaunlich, mit
welcher Voraussicht und mit wieviel organisatorischem Können die Problemlöungen der
äusseren und inneren Kriegswirtschaft vorbereitet worden sind. Das Bundesgesetz vom 1.4.1938 über die Sicherstellung der Lnadesversorgung regelte frühzeitig :
Die Leiter der Ämter der Zentralstelle für Kriegswirtschaft (Generalsekretariat / Kriegsernährungsamt / Kriegsindustrie- und -erbeitsamt / Kriegstransportamt / Handelsabteilung / Kriegsfürsorgeamt) wurden noch vor Ende 1938 bestimmt und mit ihren Aufgaben vertraut gemacht. Der Bundesratsbeschluss vom 1.9.1939 umfasst die staatliche Preisüberwachung, den Preiserhöhungsstopp und daneben die Bewirtschaftungsvorschriften zur Schonung der Vorräte, die Rationierung und das Dispensationswesen der Wehrmänner. Die Kriegswirtschaftliche Lenkung der Wirtschaft durch den Staat war ungewohnt und verlangte viel Vertrauen in die Behörden; z.B. wurde die Ausfuhr aller Waren dem Bewilligungszwang unterstellt (hat sich teilweise bis in die 50er-Jahre erhalten). Diese klugen und rechtzeitig vorbereiteten Massnahmen haben das fast unversehrte Überstehen der Kriegsjahre 1939-1945 ermöglicht. Quelle: Vaterländischer Verlag Murten, Die Schweiz in Waffen u.a. |