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23.08.2001

Herrn
Bundesrat S. Schmid
Vorsteher des Departementes VBS
3003 Bern

 

WEITERE PLANUNG DER ARMEE XXI


Sehr geehrter Herr Bundesrat,

Ihre aus den Medien vernommenen Äusserungen zu den Stellungnahmen zum Armeeleitbild XXI lassen darauf schliessen, dass man in Ihrem Departement von einem sogenannten "Marschhalt in der Planung" nichts wissen will. Wir erlauben uns deshalb, Sie auf die nachstehenden Beurteilungen hinzuweisen:

  1. Wenn im ALB XXI Ziff. 3.4. (S. 17, al. 2 und 3) von Monaten und Jahren die Rede ist, so ist nicht einzusehen, warum jetzt gewissermassen im "Schnellzugstempo" die vielfältigen Stellungnahmen beurteilt werden sollen, nur damit man den eigenen Zeitplan einhalten kann. Interne Weichenstellungen, die als definitiv bezeichnet werden, die aber politisch nicht "abgesegnet" sind, müssen als irrelevant bezeichnet werden. Mit der Armee XXI pressiert es nicht!

  2. Es ist unseres Wissen das erste Mal, dass ein Vorsteher des Militärdepartements erklärt, die aktuelle Armee sei nicht mehr funktionstüchtig. Wir sind daran, Informationen nachzugehen, wonach der fehlende Kadernachwuchs ( Zfhr und Uof) vom VBS zusammen mit der Wirtschaft bewusst in Kauf genommen worden sein soll, um ein Druckmittel für eine bedeutend kleinere Armee in der Hand zu haben.

  3. Wenn auch nach Ihren Angaben eine autonome Verteidigung des Landes nicht mehr möglich sein soll, so ergibt sich daraus eine dringliche Folgerung: eine Aenderung des Art. 58.2.der Bundesverfassung.

  4. Wir erlauben uns, auf die Ziff. 4.2. und 7.1. unserer Stellungnahme vom 20.7.2001 hinzuweisen. Sie betreffen zwei fundamentale Beurteilungsfehler der Planungsorgane.

  5. Wenn den verschiedenen berechtigten Vorbehalten zur Planung der Armee XXI nicht vorurteilslos Rechnung getragen wird, sind wir gezwungen, das Referendum gegen ein diesbezügliches neues Militärgesetz in Erwägung zu ziehen.

 
A K T I O N   A K T I V D I E N S T

Der Präsident:
sig. Hans Wächter
Der Vizepräsident:
sig. Heinrich Schalcher